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GCM 2-2012

GCM 2 / 2012   nem offiziellen Planungsverfahren, z. B. für Einkaufszentren, die schon absehbaren unter- schiedlichen Interessen im Wege einer Medi- ation Gehör finden können, ist ein für alle Be- troffenen zufriedenstellendes Ergebnis eher zu erreichen, als wenn bereits konkretisierte Planungsabsichten im Wege einer Planände- rung nachträglich den Bedürfnissen ange- passt werden sollen. Ein rechtzeitiges Media- tionsverfahren kann somit der Entstehung ei- nes Konflikts vorbeugen oder, soweit ein Kon- flikt bereits entstanden ist, kann eine Media- tion die Folgen eines Konflikts durch den frühzeitigen Versuch einer Konfliktlösung (frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit) ein- dämmen. Der Vorteil der Mediation besteht darin, dass der Mediator als Katalysator für die verschie- densten Interessen dienen kann. Er kann Be- fürchtungen und Ängste zerstreuen, da er selbst neutral und allparteilich ist. Dagegen wird der Stadtplaner, dessen Aufgabe es ist, politische Aufträge umzusetzen, oftmals von den verschiedenen Interessenvertretern als interessenverstrickt und als im Lager der Kommune stehend empfunden, auch wenn er rechtlich gebunden ist, eine fehlerfreie Abwä- gung vorzunehmen. Als Zeitpunkt für eine Mediation, z. B. bei ge- planten Einkaufszentren und deren Erweite- rung bietet sich bereits das Stadium vor Ein- leitung des planungsrechtlichen Verfahrens an, wenn Politik, Verwaltung und Investor nicht schon ihre Vorverhandlungen in Verträ- gen festgeschrieben haben. Spätestens aber kann die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit für eine Mediation genutzt werden. Ideen können entwickelt werden, die beim späteren Abwägungsvorgang nicht entstehen können. Da in einem Mediationsverfahren die Ent- scheidungsprozesse transparent werden, sind auf diesem Wege gefundene Lösungen nach- haltig, da sie eine hohe Akzeptanz genießen. Für den Investor bedeutet dies eine frühere Planungssicherheit und keine Verzögerung des Verfahrens durch nachträgliches Aufbe- gehren der Öffentlichkeit. Wenn der Öffentlichkeit in der Mediation eine Stimme verliehen wird, so ist hierin ein Weg zu sehen, Lösungen zu entwickeln, wei- terzuentwickeln und voranzutreiben. Hiervon zu unterscheiden sind populistische Stim- mungen und organisierte Interessen, die die Verwirklichung eines Projekts blockieren, die verantwortlichen Behörden und Projektent- wickler handlungsunfähig machen und letzt- lich in ihrer teilweise von der Presse verliehe- nen Übermacht das Ziel verfolgen, die Un- german council . kaleidoskop möglichkeit jedweder Planung herbeizufüh- ren. Wenn jedoch allen Stimmen in der Medi- ation zunächst Raum gegeben wird, besteht die Möglichkeit, destruktive Strömungen als solche zu entlarven. Schnell wird deutlich, wer wirklich ernst zu nehmende Interessen vertritt und wem es nur darum geht, sich zu profilieren und sachwidrig aus politischen Gründen Obstruktion zu betreiben. Auf diese Art und Weise werden Quertreiber entmach- tet und eliminiert mit der Folge, dass die ver- bleibenden gegenläufigen Interessen res- pektvoll miteinander diskutiert werden kön- nen und in der öffentlichen Wahrnehmung eine Solidarisierung gegen sachfremd argu- mentierende organisierte Interessengemein- schaften möglich wird. Abschließend muss festgehalten werden, dass ein Plädoyer für die Mediation in Planungs- verfahren selbstverständlich stets von der Prä- misse ausgeht, dass der rechtliche Rahmen Beachtung finden muss. Lediglich dort, wo In- teressen innerhalb von Gesetzen Berücksichti- gung finden können (so bei Ermessensent- scheidungen und Entscheidungen, denen eine Abwägung der Behörde vorausgeht), ist Raum für eine Mediation gegeben. Egal, ob im Rahmen eines planungsrechtli- chen Verfahrens eine Mediation bereits vor der öffentlichen Auslegung oder erst danach stattfindet, ist im Hinblick auf die Mediations- vereinbarung, die die Interessenvertreter zum Abschluss der Mediation treffen, zu be- achten, dass es an dieser Stelle zu keinen Vor- abbindungen kommen darf. Die getroffenen Mediationsvereinbarungen dürfen den sons- tigen rechtlichen Anforderungen eines Pla- nungsverfahrens nicht widersprechen. Eine solche Vereinbarung wäre rechtlich unzuläs- sig, da das Gesetz einen Abwägungsprozess innerhalb des Planungsverfahrens vorschreibt und nicht innerhalb des Mediationsverfah- rens. Dennoch sind die in der Mediation ge- fundenen Ergebnisse wertvoll, da die Rele- vanz der betroffenen Interessen deutlich wird. Die Argumentation der Einwender kann und soll nunmehr in die Abwägung mit ein- fließen. Wenn die Auseinandersetzung der Behörde mit den Argumenten im anschlie- ßenden Genehmigungsbescheid deutlich wird, ist eine Befriedung der gegensätzlichen Posi- tionen zu erwarten. Mediation mit Vertragspartnern Nach der Durchführung des Planungsverfah- rens bieten die vielen Vertragsbeziehungen zwischen Immobilienunternehmen und Bau- ausführenden zur Auftragsabwicklung erheb- liches Konfliktpotential. Um nicht sofort vor Gericht zu landen, sollte bereits in den Verträ- gen eine Mediationsklausel vereinbart wer- den. Darin verpflichten sich die Vertragspar- teien, bei Streitigkeiten, die sich im Zusam- menhang mit dem Vertrag ergeben, ein Medi- ationsverfahren durchzuführen. Da dieses je- derzeit beendet werden kann, ist somit eine streitige Entscheidung vor Gericht dennoch – wenn nötig – jederzeit herbeiführbar. Mediation auf der Baustelle Um Konflikte am Bau zu vermeiden, ist die Einrichtung einer Mediationsstelle hilfreich, die schnell auf Konflikte reagieren kann. Die- se können sich beispielsweise zwischen den beteiligten Bauunternehmen, zwischen Mit- arbeitern am Bau sowie zwischen der Behör- de und den Unternehmen ergeben oder auch aus technischen Streitigkeiten. Eine schnelle Lösung vermeidet unvorhergesehene spätere Mehrkosten und einen Baustillstand. Mediation im Unternehmen Ein weiteres Feld für Konflikte tut sich unter- nehmensintern auf. Dort, wo viele Menschen zusammenarbeiten, sind aufgrund der vielfäl- tigen Handlungsmöglichkeiten gegensätzliche Auffassungen und daraus entstehende Konflik- te unvermeidbar. Da es in der Mediation vor al- lem darum geht, zwischenmenschliche Aner- kennung, Wertschätzung und Zuneigung zwi- schen den Mediationsparteien wiederherzu- stellen, indem jede Partei für die andere Ver- ständnis entwickeln kann, wird die Kooperation der Mitarbeiter gestärkt. Dies gilt sowohl für die Führungsebene sowie auf Mitarbeiterebe- ne und auch zwischen diesen Ebenen. Fazit Die Einsatzmöglichkeiten der Mediation bei der Verwirklichung von Bauprojekten sind vielfältig. Das Mediationsverfahren kann als Baustein im Wertemanagement der Immobili- enwirtschaft zum Erfolg der Unternehmen beitragen, da sie die Geschäftsethik im Um- gang mit den Behörden, mit den Geschäfts- partnern und mit vom Bauprojekt betroffe- nen Dritten sowie das Sozialverhalten im Un- ternehmen sicherstellt. Ein Beitrag von Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte

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