Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

GCM 2-2012

  GCM 2 / 2012 Mediation als außergerichtliches Konfliktlö- sungsverfahren ist wieder in den Fokus ge- rückt. Das Mediationsgesetz befindet sich zur- zeit in der letzten Phase des Gesetzgebungsver- fahrens und stellt nunmehr Regeln für die al- ternative Streitbeilegung auf. Dies ist auch für die Immobilienwirtschaft insofern von Bedeu- tung, als zu den Grundpfeilern einer professi- onellen Kultur in der gesamten Wertschöp- fungskette der Immobilienwirtschaft neben der kompromisslosen Rechtstreue auch die Orien- tierung an ethischen Werten gehört. Dazu je- denfalls haben sich zahlreiche führende Unter- nehmen der deutschen Immobilienwirtschaft im Rahmen der Initiative Corporate Gover- nance der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. mit ihrem Leitfaden »Wertemanagement in der Immobilienwirtschaft« bekannt. Diese Werte müssen gelebt werden, und zwar durch das Wahrnehmen der Vorbildrolle der Führungs- kräfte, das persönliche Engagement jedes Mit- arbeiters der Unternehmen und durch die Ein- richtung von unternehmensspezifischen Pro- zessen und Instrumenten, die integeres Verhal- ten fördern, präventiv wirken im Hinblick auf unrechtmäßige und unerwünschte Handlungen und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Ver- antwortung ermöglichen (Leitfaden, Seite 3). Ein solches Instrument zum Wertemanagement stellt die Mediation dar. Abgrenzung der Mediation zum gerichtlichen Verfahren Die Mediation ist ein vertrauliches und struk- turiertes Verfahren, in dem die Konfliktpartei- en mit Hilfe eines Mediators ohne Entschei- dungsbefugnis freiwillig und eigenverant- wortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben. Ziel der Mediation ist es, für beide Parteien einen Mehrwert zu schaf- fen, der z. B. darin bestehen kann, dass wirt- schaftliche Beziehungen durch den Konflikt keinen Schaden nehmen, sondern zukunfts- orientiert weiterbestehen können. GERMAN COUNCIL . kaleidoskop Mediation Ein Baustein im Wertemanagement von Unternehmen der Immobilienwirtschaft Um ein Einvernehmen zu erzielen, verlassen die Konfliktparteien ihren Blick auf Rechtsan- sprüche und nehmen eine neue Perspektive ein. Nicht mehr Rechtsansprüche, sondern die Interessen der Parteien stehen im Vorder- grund des Verfahrens. Was bei einem gericht- lichen Verfahren nicht zur Sprache kommen kann, kann nunmehr den entscheidenden Im- puls zu einer Konfliktlösung geben. Neben der Einsparung von immensen Konfliktkosten und der Reduzierung des Zeitaufwands bis zur Konfliktlösung bietet die Mediation den Vorteil, dass es keinen Gewinner und keinen Verlierer gibt. Die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien wird gestärkt und eine darauf basierende Lösung wird auf Dauer haltbarer sein als eine Lösung, die von einem Dritten, z. B. einem Richter, aufoktroyiert ist. Einsetzbarkeit der Mediation Mediation ist deshalb als Baustein des Wer- temanagements von Unternehmen notwen- dig, da durch sie ein verbesserter Umgang mit Konflikten garantiert wird. Das ergibt sich zunächst einmal daraus, dass Mediation sich präventiv einsetzen lässt mit dem Ziel, dass gar keine Konflikte entstehen. Ein Verfahren zur Konfliktvermeidung ist als erstrebenswert anzusehen, da es den Ruf des Unternehmens fördert und zeitaufwendigen Auseinanderset- zungen zuvorkommt. Es kann als sogenannte Unternehmenshygiene betrachtet werden, Kooperation auf allen Handlungsebenen zu fördern. Soweit aber ein Konflikt entstanden ist, d. h. bei geschäftlichen Beziehungen eines Unter- nehmens mit außenstehenden Dritten sowie bei unternehmensinternen Beziehungen, ist Mediation ebenfalls häufig die bessere Alter- native. Da bei einer Mediation die Parteien nicht nur Rechtsrelevantes äußern dürfen, sondern ihr Handeln dem Gegenüber ver- ständlich machen, wird der Gedanke von Fair- ness auf beiden Seiten wach. Dieser fördert die Einigung der Parteien durch den Ab- schluss einer Mediationsvereinbarung, stärkt die Zufriedenheit aller Beteiligten und führt deshalb unmittelbar zum wirtschaftlichen Er- folg eines Unternehmens. Anwendungsbereiche der Mediation in der Immobilienwirtschaft ergeben sich aus dem Entwicklungsprozess einer Immobilie. Auf al- len Entwicklungsstufen sind Konflikte denk- bar. Mediation im ffentlichen Bereich Auf dem wichtigen Gebiet des Bauplanungs- verfahrens kann die Immobilienwirtschaft die Mediation fruchtbar machen. Die Vorberei- tung und Durchführung von Verfahrensschrit- ten kann die Gemeinde insbesondere zur Be- schleunigung des Bauleitplanverfahrens ge- mäß §§ 2 a – 4 a BGB einem Dritten, d. h. ei- nem Mediator, übertragen. Hier sollten Pro- jektentwickler und Investoren zukünftig im eigenen Interesse mehr Offenheit zeigen. Die bisherige Praxis hat sich in der Öffentlichkeit den vom Planobjekt betroffenen Bürgern als unzureichend dargestellt, weil sie sich und ihre Argumente nicht ernstgenommen füh- len. Aufgabe der Kommune ist es, bei planungs- rechtlichen Verfahren die öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und un- tereinander abzuwägen. Das Stadtplanungs- amt hat die unterschiedlichen Interessenla- gen, wie sie sich aus der Sicht des Investors, der Nachbarkommune, der Einzelhändler der Stadt, der angrenzenden Nachbarn etc. dar- stellen, zu berücksichtigen. Bei der Abwä- gung der Interessen ist selbstverständlich das oft erhebliche Eigeninteresse der Kommune an der Verwirklichung des Objekts vom Stadt- planer einzubeziehen, das sich aus einer hö- heren Wirtschaftlichkeit oder einer Vergröße- rung der Attraktivität der Stadt ergeben kann. Wenn im Zuge von Vorplanungen und vor ei-

Pages