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GCM 4-2016

GCM 4 / 2016   GERMAN COUNCIL . recht und gesetz Zudem kann die Marktkonformität bei einem Verkauf eines Grundstücks auch durch ein un- abhängiges Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Voraussetzung dabei ist, dass dieses Gutachten vor den Verkaufs- verhandlungen eingeholt wurde und auf Grundlage allgemein anerkannter Marktindi- katoren und Bewertungsstandards den Markt- wert ermittelt. Die Bekanntmachung enthält kein Rangver- hältnis hinsichtlich der Bewertungsmetho- den, sodass kein Vorrang des Ausschreibungs- verfahrens gegenüber der Wertermittlung auf Grundlage eines Wertgutachtens besteht. Für den Ankauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand führt die Bekanntmachung nur aus, dass die Marktkonformität durch ein Ausschreibungsverfahren nachgewiesen wer- den kann. In der Praxis dürfte aber ein sol- ches Ausschreibungsverfahren zumeist aus- scheiden, da regelmäßig wohl ein bestimmtes Grundstück erworben werden soll. Der Nach- weis der Marktkonformität durch ein Wert- gutachten ist dagegen nach dem Wortlaut der Bekanntmachung nur für den Verkauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand aus- reichend. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Kommission beim Ankauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand die Marktkonfor- mität prüfen wird. In der Praxis ist die Beachtung dieser beihilfe- rechtlichen Vorgaben von besonderer Bedeu- tung, da die Verletzung der beihilferechtli- chen Vorgaben zur Nichtigkeit des Kaufvertra- ges führen kann. Gerade bei der anwaltlichen Begleitung einer Immobilientransaktion mit Beteiligung der öffentlichen Hand sind diese beihilferechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen. Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Grooterhorst, Grooterhorst & Partner Rechts­ anwälte & - Beiratsmitglied Dr. Johannes Grooterhorst ist Mitglied im GCSC-Expertenkommitee »Politische Arbeit«. www.wisag.de Ihr Shopping Center in besten Händen WISAG heißt Wertschätzung! WISAG heißt Einsatz! WISAG heißt bunt! Perfekte Sauberkeit, kompromisslose Sicherheit und optimaler Service: Das begeistert nicht nur die Kunden, sondern auch Mieter und Eigentümer. Mit unseren individuellen Lösungen und unserer Erfahrung profitieren Sie von optimalen Bewirtschaftungskosten. Dabei haben wir den Werterhalt und die nachhaltige Entwicklung Ihres Centers immer im Blick. Wir gehen für Sie den einen Schritt weiter. WISAG Facility Management Holding GmbH & Co. KG, 60528 Frankfurt am Main, Anna Kozina,Tel. +49 69 505044-322, anna.kozina@wisag.de Facility Management für Handelsimmobilien Anna Kozina,Tel. +4969505044-322, anna.kozina@wisag.de

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