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GCM 4-2014

GCM 4 / 2014   diesem Zustimmungsvorbehalt regelmäßig konkrete Flächenvorgaben vereinbart, wo­ nach die jeweilige Fläche in der Mieteinheit eine bestimmte Größe für den mietvertraglich definierten Zweck nicht überschreiten darf. Nicht selten gehen diese Verkaufsflächenbe­ schränkungen einher mit Sortimentsbeschrän­ kungen und ähnlichem. Auch wenn die darge­ stellten Nutzungsbeschränkungen sowohl aus operativ-strategischer Sicht des Eigentümers oder Betreibers nachvollziehbar, ja teilweise – insbesondere unter Berücksichtigung pla­ nungsrechtlicher Beschränkungen – zwingend sind, schränken diese die Flexibilität der Händ­ ler und damit deren Reaktionsmöglichkeit auf neue Entwicklungen ein. Auch die klassischen mietvertraglichen Regelungen zur Umsatz­ miete werden den dargestellten Nutzungs­ möglichkeiten nicht mehr gerecht. Der Online-Handel kann hier zulasten des Ver­ mieters zu Minderungen der Mieteinnahmen führen. Wenn die Konsumenten die Verkaufs­ fläche im Shopping Center lediglich als Show­ room oder »Abholstation« nutzen, das Pro­ dukt hingegen beim jeweiligen Einzelhändler in dessen Online-Shop erwerben, müssen mietvertragliche Regelungen entwickelt wer­ den, die, kombiniert mit technischen Erfas­ sungsmöglichkeiten und Informationspflich­ ten der Mieter sowie Prüfungs- und Einsicht­ nahmerechten der Vermieter, diesen einer La­ denfläche zuzuordnenden Online-Umsatz für die Umsatzmiete erfassen. Somit zeigt sich, dass die derzeit allgemein anerkannten Miet­ vertragsmuster sämtliche Facetten neuer und innovativer Vertriebsformen nur bedingt er­ fassen. Dementsprechend sind sowohl die mit der Materie befassten rechtlichen Berater als auch die Eigentümer und Betreiber gefordert, ihre vertraglichen Werke zukünftig regelmäßig und vermehrt einer entsprechenden Überprü­ fung auf Innovationsfähigkeit zu unterwerfen. Nur so wird es zukünftig möglich sein, Innova­ tionsfähigkeit von Einzelhandelsflächen dau­ erhaft zu gewährleisten. Eine derartige Flexi­ bilisierung der rechtlichen Rahmenbedingun­ gen einerseits und die operativ-wirtschaftli­ che Planungssicherheit andererseits müssen auch kein Widerspruch sein. Denn gerade rechtliche Rahmenbedingungen können den Ausschlag für eine erfolgreiche Vermietung und den erfolgreichen Betrieb einer moder­ nen und innovativen Handelsimmobilie sein. Man muss sicherlich kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Handels­ immobilien sowohl für die Mieter als auch de­ ren Kunden den sich entwickelnden Erforder­ nissen Rechnung tragen müssen, um den Wettbewerb mit dem Internet erfolgreich ge­ stalten zu können. Nur so wird es möglich sein, die Innovationskraft und Flexibilität für den stationären Handel zu ermöglichen, die dieser braucht, um die Herausforderungen und den Wandel unserer Zeit zu meistern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen da­ bei kein Hindernis sein. Ein Gastbeitrag von Dr. Peter Vocke, Rechtsanwalt und Partner HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Düsseldorf SUCHEN SIE NACH LÖSUNGEN? Wenn Sie den Wert einer umfassenden Immobilien- beratung schätzen, dann sind Sie bei CBRE in den richtigen Händen. Denn mit unserer Unterstützung finden Sie stets die besten Ergebnisse. Erfahren Sie mehr unter: +49 (0)69 17 00 77-0 cbre.de SUCHEN SIE NACH LÖSUNGEN? Wenn Sie den Wert einer umfassenden Immobilien- beratung schätzen, dann sind Sie bei CBRE in den richtigen Händen. Denn mit unserer Unterstützung finden Sie stets die besten Ergebnisse. Erfahren Sie mehr unter: +49 (0)69 17 00 77-0 cbre.de SUCHEN SIE NACH LÖSUNGEN? Wenn Sie den Wert einer umfassenden Immobilien- beratung schätzen, dann sind Sie bei CBRE in den richtigen Händen. Denn mit unserer Unterstützung finden Sie stets die besten Ergebnisse. Erfahren Sie mehr unter: +49 (0)69 17 00 77-0 cbre.de +49 (0)69170077-0 +49 (0)69170077-0 +49 (0)69170077-0

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