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GCM 3-2017

bei stellt der Immobilieneigentümer nicht das eigentliche Ziel dar, ist aber natürlich poten- ziell betroffen) bei möglichen Terrorakten mit- telbar und unmittelbar im Fokus. Die Auswir- kungen der Anschläge »9/11« zeigen den Wir- kungsradius auf. Ein LKW, der mit Sprengstoff beladen in ein Bürogebäude rast, wird gewalti- ge Schäden im Umkreis mehrerer hundert Me- ter anrichten. Die Muster der vergangenen An- schläge haben immer die Schädigung größt- möglicher Menschenmengen bei gleichzeitig größter Aufmerksamkeit und Destabilisierung der Gesellschaft als Ziel verfolgt. Diese Strate- gie für Gegenwart und Zukunft vorausgesetzt stellen alle Immobilien mit zentraler Bedeu- tung wie Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufspassa- gen als potenzielle Ziele dar. Das betrifft selbst- verständlich auch Immobilien, in denen Unter- nehmen arbeiten, die international im The- menfokus des IS mit seinem radikalen Umfeld stehen. Die vergangenen Terroranschläge – Rucksackbombe bei Stadtfest und Axtangriff im Regionalzug – haben aber gezeigt, dass auch unprominente Ziele angegriffen werden. Daher ist aus dem Themenfeldmuster keine »Enthaftung« für »Nebenlagen« von Immobili- en zu schließen. Das Vorbereiten auf mögliche Terror- und Amoklauf-Szenarien ist daher heu- te leider zum Pflichtprogramm der Immobilien- wirtschaft geworden. Hierbei ist die Grundlage eines erfolgreichen Sicherheitskonzeptes ein fachliches, sachliches, besonnenes und profes- sionelles Arbeiten. Die Gewaltenteilung in Deutschland stellt in her- vorragender und engagierter Weise durch die Justiz und die Polizei vor Ort und durch das BKA und die LKA sowie mit dem Verfassungschutz und seit kurzen auch dem Bundesamt für Sicher- heit in der Informationstechnik (Cyber-Sicher- heit) in geübter Zusammenarbeit mit Feuerwehr und THW die Rahmenbedingungen für die Ab- wehr und den Kampf gegen den Terror sicher. Das Aufrüsten des zivilen Bürgers ist nicht die Aufgabe und das Ziel. Die Stichworte heißen viel- mehr Bewusstsseinsschaffung, Prävention und professionelles Üben von Handlungsabläufen während und nach dem Krisenfall. Hierbei kommt es immer auf eine verlässliche, geübte und enge Verbindung zu den lokalen Polizeibehörden und anderer BOS Dienste (Be- hörden und Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben) an, da es diverse Schnittstellen der In- formationsübergabe und Zusammenarbeit in der hier erforderlichen Praxis gibt. In der Verantwortung der Immobilienwirt- schaft liegt daher die aktive Auseinanderset- GERMAN COUNCIL . INSIGHT . m o c o t o h p k c o t s i – d 6 o d o c © Vorstärkto Polizoipräsonz in öffontlichon Boroichon. Noch oin ungowohntos Bild? zung mit der Bedrohungslage und der Abarbei- tung des Fragenkataloges »Was heißt das für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und Mieter?« sowie »Welche Maßnahmen haben wir schon, wie sicher sind diese und welche brauchen wir noch bzw. könnten optional hel- fen, die benötigte Sicherheit in allen Verant- wortungsbereichen herzustellen?« Diese Fragen führen nicht nur auf Themen wie Räumungsübungen im Terror- bzw. Amokfall, sondern ebenso auch in die »Investorenabtei- lung« und dort zu den Fragen nach dem Risiko der Standorte und der Immobilien sowie der dagegenstehenden Versicherung und der fina- len Frage: »Was unternimmt die Geschäftslei- tung noch, um Risiken zu minimieren?« Dabei darf der Imageschaden nicht unterschätzt wer- den, wenn im Krisenfall später herauskommt, dass der sparsame Finanzvorstand sich z.B. für das »Sicherheitskonzept light« entschieden hat und daher nur wenige Mitarbeiter an Übungs- szenarien zur Räumung teilgenommen haben. der regelmäßigen Brandschutzübungen geach- tet wie hier, z.B. mit Räumungen im laufenden Tagesgeschäft. Die Ereignisse im vergangenen Jahr nach dem Amoklauf in München haben die Branchen noch einmal stärker zusammenge- schweißt. Basierend auf der Erkenntnis, dass keiner bei wahnsinnigen, religiös motivierten Taten eine 100-prozentige Sicherheit garantie- ren kann, ist es zu einem bislang bundesweit einmaligen Schulterschluss aller bedeutenden Marktakteure in Deutschland gekommen. In dem vom German Council of Shopping Center (GCSC) initiierten »Arbeitskreis Sicherheit« en- gagieren sich seit dem Frühjahr 2016 die Mit- gliedsunternehmen des GCSC ohne jeglichen Wettbewerbsgedanken und teilen ihr Wissen sowie ihre Erfahrungen und Konzepte – ein in der Branche einmaliger Vorgang. Sicherheit in Shopping Centern und Handelsim- mobilien ist kein PR- und Marketingtool, diese Haltung gilt in dem Arbeitskreis und ebenso für alle Immobilien-Assetklassen. Die deutsche Shopping-Center- und Handels- immobilien Branche gibt hier in der Praxis ein gutes Beispiel, da sie schon immer ein Vorreiter der technisch möglichen und rechtlich relevan- ten Maßnahmen gewesen ist, wenn es um das komplexe Thema Sicherheit ging. In keiner As- setklasse wird so akribisch auf die Einhaltung Derzeit arbeitet das GCSC an einem Standard- werk zum Thema »Terror- und Amoklagen« für die Branche und für den operativen Einsatz. Professionelle Unterstützung kommt dabei von der Rheinischen Fachhochschule und dem da- zugehörigen »Kompetenzzentrum Internationa- le Sicherheit« in Köln. Im Herbst wird dieses GCM 3 / 2017 

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