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GCM 2-2017

m o c a . i l o t o f – . . S L © überhöht oder will er sich gegen einen drohen- den Baustopp wehren, muss er künftig wohl schon während der Bauzeit notfalls einstweili- gen Rechtsschutz gegen den Auftragnehmer beantragen. Was ist jetzt zu tun? weiterhin konsequent zum Beispiel auf die VOB/B ausweichen. Andererseits eröffnen die neuen BGB-Regelungen auch Chancen gegen- über der bisherigen Rechtslage, nicht zuletzt für Bauunternehmen. Das Reformgesetz zwingt beide Seiten, ihre bisherigen Vertragsmuster auf den Prüfstand zu stellen. Die Beispiele zeigen, dass die Neuregelungen zum Teil erheblich von der VOB/B abweichen, die weder eine 30-tägige Verhandlungspflicht der Parteien noch eine 80-Prozent-Regelung kennt. Wer insbesondere als Bauherr oder In- vestor aus der Neuregelung Nachteile befürch- tet, wird in seinen Verträgen soweit zulässig Einige der Regelungen schreiben andererseits wohl ein neues sogenanntes gesetzliches Leit- bild fest, von dem in den für die Praxis wichti- gen Musterverträgen aufgrund der sogenann- ten AGB-Kontrolle nicht abgewichen werden darf. Auch deswegen werden künftig alle Bau- beteiligten genau zu prüfen haben, ob ihre ANZEIGE GERMAN COUNCIL . EXPERTENNEWS bisherigen Klauseln in Bauverträgen vor dem Hintergrund des neuen Rechts noch zulässig sind, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, auf eine für sie ungünstige BGB-Regelung zurück- zufallen, zum Beispiel weil ein Gericht später feststellt, dass eine alte Vertragsklausel nach neuem Recht AGB-widrig ist. Das neue Bauvertragsrecht gilt ab dem 1.1.2018 für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträ- ge. Für Verträge, die in 2017 geschlossen wer- den, aber erst im Jahr 2018 abgewickelt werden, gilt künftig weiterhin altes Recht. Ein Gastbeitrag von Dr. Daniel Schweiger, Rechtsanwalt bei CMS (Deutschland) MARIO M. JAKSCH Inhaber und Geschäftsführer von JAKSCH IDEE & KONZEPT Mein Wunsch an die Branche: Mehr An- spruch an Qualität und Service, trotz oder eben aufgrund des rasanten Tempos. Sie wollen immer und überall informiert sein? Und finden langweilige News echt sch...? GCM 2 / 2017 

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