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GCM 2-2017

GERMAN COUNCIL . VERANTWORTUNG Keine Lust mehr: »Für jeden, der sich ehrenamtlich für seinen Stadtteil einsetzt, ist das VerDI-Verdikt ein riesenrückschlag. Wir bemühen uns, eine positive entwicklung anzustoßen, und das wird einfach konterkariert. Ohne einzelhandel funktioniert nun mal kein Stadtfest, und irgendwann hat niemand mehr Lust, sich vor Ort zu engagieren.« PETER-ARND WüLFING Vorsitzender einer lokalen Interessengemeinschaft in Essen-Altenessen, zum »Sonntags-Aus« für den Einzelhandel weiter – und nicht nur im Ruhrgebiet. Viele Städte und Gemeinden stehen in ganz Deutschland auf der »Abschussliste« der Ge- werkschaft, während die Politik dem Treiben meist tatenlos zusieht. Immerhin: Es gibt Licht am Ende des Tunnels. In Duisburg zog VERDI den Kürzeren. Dort durften die Läden in der Innenstadt am ersten Aprilsonntag öffnen – und das war kein April- scherz. Vielmehr hatte die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht und nachgewiesen, dass ein Kunst- handwerkerfestival – wie vom Gesetz gefor- dert – die eigentliche Hauptattraktion sei. Weshalb das Verwaltungsgericht Düsseldorf keine Veranlassung sah, den verkaufsoffenen Sonntag zu verbieten. Ein Beitrag von Jürgen Hainke Jürgen Hainke ist freier Journalist und Autor einer Reihe von Fachbüchern über die Entstehung und Faszination von Shopping Centern UND WAS SAGEN SIE HIERZU? Mailen Sie uns Ihre Meinung: redaktion@gcsc-magazin.de Streilicht VErDI: AUS PrINZIP MIt DEM KoPF DUrCH DIE wAND . m o c o t o h p k c o t s i – o l l o © Mein Wunsch an die Branche: Hört auf eure einzelhandelskunden und entwickelt exzel- lenz! MICHAEL REINK Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE) Es ist ja nicht so, dass in Essen – lächen- deckend – 28 verkaufsofene Sonntage gep- lant waren. Nein, nur ein paar wenige, ver- teilt übers Jahr, in einigen von 52 Stadtteilen. Insofern spricht das schwere Geschütz, das VErDI – mit dem Segen der Kirche – vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf- gefahren hat, jedem Gespür für Verhältnis- mäßigkeit Hohn. Dabei sind die Leerstände, insbesondere in den Einkaufsstraßen mancher Vororte, kaum zu übersehen. Welchen Sinn macht es dann, dem Handel immer neue Knüppel zwischen die Beine zu werfen und sich an Sammelklagen zu ergötzen, derweil das Internet, Tankstellen und Bahnhöfe trotz »Sonntagsruhe« geöffnet sind? Lesen – nachweisen sollen? Und wie will man ermitteln (und überprüfen), wie groß die Verkaufs- und Festflächen sind? Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber die strengen Auflagen lockert, die den Handel kne- beln und den Verbraucher entmündigen. Warum, zum Beispiel, darf die (fünfstündige) Sonntagsöffnung nur schmückendes Beiwerk für Märkte oder Stadtfeste sein – was die Ver- anstalter zudem mit aufwändigen Statistiken und Besucher-Prognosen – sprich: Kaffeesatz- Wie viel Zeit wird sinnlos verplempert, um »König Kunde« am Gängelband zu führen? Die Politik ist gefordert, diesem hanebü- chenen Unsinn ein Ende zu machen – auch und gerade aus Verantwortung und Res- pekt gegenüber dem Handel, den Verkäu- fern und dem mündigen Bürger. Jürgen Hainke  GCM 2 / 2017

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